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Kurabgabe

Kurabgabe
  • mit der Satzung zur Kurabgabe werden alle Gastgeber zur Einnahme und Abführung der Kurabgabe verpflichtet

  • als Gastgeber oder Vermieter gilt jeder, der Zimmer, Wohnungen, Stell-, Liege- oder Zeltplätze zu Erholungszwecken vermietet. U.a. gelten auch Kur- und Rehabilitationsstätten, Kinderheime und Schullandstätten als Erholungsorte.

  • die Kurabgabe wird zwischen dem 1. April und 31. Oktober jeden Jahres für alle Übernachtungsgäste pro Nacht, für Tagesgäste pro Tag erhoben

  • die Kurabgabe 2024 liegt bei regulär 1 € und ermäßigt bei 0,50 € /pro Nacht bzw. Tag

  • Einwohner und Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Kurabgabe befreit

  • Kinder/Jugendliche ab 6 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte Personen (> 50% Behinderung) zahlen eine zu 50% ermäßigte Kurabgabe

  • die Jahreskurabgabe wird mit 32 Tagen bemessen und kostet in 2024 entsprechend 32 €, ermäßigt 16 €.

  • Vermieter sind verpflichtet, jeden Gast zu melden (> Meldewesen), die Kurabgabe einzuziehen und die Gästekarte auszuhändigen (> Gästekarte)

  • die Kurabgabe-Satzung liegt für die Gäste liegt in jeder Unterkunft sichtbar aus. Die Gemeinde stellt hierfür geeignete Materialien zur Verfügung.

Hier kommen Sie auch direkt zu den anderen beiden Themen, welche im Zusammenhang mit der Kurabgabe für Sie als Gast oder Gastgeber in der Gemeinde wichtig sind:

Meldewesen
Gästekarte