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Freiwillige Vereinbarung Wismarbucht

Mit der freiwilligen Vereinbarung Wismarbucht gehen die Wassersportler und Angler der Wismarbucht und das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern als Partner neue Wege im Naturschutz. Eine offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit soll Transparenz und Vertrauen schaffen. Sport und Naturschutz sollen gleichermaßen gefördert werden. Damit setzen die Beteiligten die Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg– Vorpommern um, wonach die eigenverantwortliche Verwirklichung von Maßnahmen des Naturschutzes durch die Nutzer angestrebt wird.

 

Die Wismarbucht, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern zum Vogelschutzgebiet erklärt und zum großen Teil an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft als FFH-Gebiet gemeldet wurde, ist ein Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „NATURA 2000“. Mit Hilfe der freiwilligen Vereinbarung wird hinsichtlich der Anforderungen des Vogelschutzes der entscheidende Beitrag zur langfristigen Sicherung des guten Erhaltungszustands der vorkommenden relevanten Lebensräume und Arten geleistet und es sollen die Erhaltungszustände verbessert werden. Weitere Vereinbarungen mit anderen Nutzergruppen auf der Wasser- oder Landseite sind notwendig. Für die einzelnen sensiblen Bereiche sind Nutzungsregelungen räumlicher und zeitlicher Art gemeinsam erarbeitet und festgelegt worden. 

Angelregelung 01.03. - 14.12.
Angelregelung 15.12 - 28.02.
Sommerbefahrung
Winterbefahrung

Hier ist die Vereinbarung zu finden: Freiwillige Vereinbarung Wismarbucht